Immobilienbewertung
Die Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie kann vielerlei Gründe haben:
- Verkauf
- Beleihung
- Erbschaftsauseinandersetzungen
- Ehescheidung
- Verkauf
- Zwangsversteigerung
- Aufhebung der Gemeinschaft
Bei der Immobilienbewertung kommt es gleichermaßen auf die Neutralität, die Sachkunde, die Objektivität und
dieUnabhängigkeit des Sachverständigen an. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist hier der
richtige Ansprechpartner. Er hat die Sachkunde nachgewiesen, ist verpflichtet sich ständig weiterzubilden und
ist keiner Partei verpflichtet.